Der Vorsorgeauftrag

Meierhof Riehen

Mit dem Vorsorgeauftrag, der Patientenverfügung und dem Testament stehen in der Schweiz gute Instrumente zur Verfügung, um die persönlichen Angelegenheiten bei Handlungsunfähigkeit oder bei Tod zu regeln. Oft wird die Abfassung dieser wichtigen Dokumente hinausgeschoben, bis es zu spät ist, um das Notwendige zu regeln. Der Verein Palliative Care und christliche Verantwortung und die Ev.-Ref. Kirchgemeinde Riehen-Bettingen veranstalten in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Daniel Albietz zwei Vorträge zu diesem Thema.

Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wurde im Jahre 2013 das Instrument des Vorsorgeauftrags eingeführt. Der Vorsorgeauftrag dient dazu, eine Vertrauensperson mit der Regelung der eigenen Angelegenheiten (Personensorge, Vermögenssorge, Vertretung im Rechtsverkehr) für den Fall zu beauftragen, dass man selber dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr urteils- und handlungsfähig ist (Demenz, Koma etc.).

Im Vortrag werden folgende Fragen behandelt:

  • Was ist ein Vorsorgeauftrag?
  • Wer sollte wann einen Vorsorgeauftrag verfassen?
  • Was kann Inhalt eines Vorsorgeauftrags sein und was nicht?
  • Welche Formvorschriften sind zu beachten?

Auch auf die Instrumente der Generalvollmacht und der Patientenverfügung wird am Abend kurz eingegangen.

Zur Person:

Daniel Albietz, Jahrgang 1971, ist verheiratet, Vater von drei Kindern und seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, seit 2004 mit eigener Kanzlei. Während 12 Jahren war er Gemeinderat in Riehen und ist seit 2021 Mitglied des Grossen Rates Basel-Stadt.

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